| Es sind nicht nur
Musikstücke, Bilder und literarische oder architektonische
Werke, die Urheberrechtsschutz beanspruchen, sondern je nach
Grad der Originalität auch Ihre Logos und Ihre Werbekonzepte.
Schliessen Sie klare Verträge ab, damit feststeht, ob
Ihre Zeichnungen oder Kompositionen dem Auftraggeber oder
Ihnen gehören! Wussten Sie, dass z.B. die Urheberrechtsgesellschaften
Pro Litteris oder SUISA von Ihnen auch im Nachhinein Gebühren
erheben können, wenn Sie ein Multi-media-Produkt ohne
Einholung der notwendigen Rechte geschaffen haben?
Wir schaffen für Sie Klarheit über Ihre Urheberrechtslage
und ersparen Ihnen böse Überraschungen!
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